VBE: Sportunterricht weiter in der Grauzone
„Wenn das MSW bis morgen (Freitag) nicht für die dringend benötigte Rechtssicherheit sorgt, werden wir den Schulen raten, im Zweifelsfall lieber auf Schulsport zu verzichten anstatt sich in eine rechtliche Grauzone zu begeben\", macht Beckmann klar. Schulleitungen müssten bei der Planung der Unterrichtsstunden klare Vorgaben haben, ansonsten könnten im schlimmsten Fall Rechtsfolgen und Haftungsansprüche auf sie und ihre Schule zukommen.
Der VBE hatte in den vergangenen Wochen das Ministerium mehrfach darauf hingewiesen, dass die Auslegungen des Schulministeriums zum Erlass Sicherheitsförderung im Sportunterricht dazu führen würden, dass vor allem an
Grund-, Förder- und Hauptschulen der Sportunterricht zum großen Teil zum Erliegen kommen wird. Das Ministerium hat daraufhin die eigenen Interpretationen (FAQ) zum Bereich fachliche Voraussetzung aus dem Netz genommen und baldige Klarstellung zugesagt. Dass dies bis heute nicht geschehen ist, lässt vermuten, dass das Ministerium nicht weiß, wie es aus der selbst verursachten Misere herauskommen soll. Das ist umso tragischer vor dem Hintergrund, dass die Schulleitungen diesen Erlass spätestens bei der Gestaltung des Stundenplans für das 2. Schulhalbjahr, das am kommenden Montag beginnt, umsetzen müssen.
„Ich fordere die Ministerin auf, den Erlass zurückzuziehen und so zu überarbeiten, dass er für die Schulen handhabbar ist und den Sportunterricht an den Schulen nicht weitgehend zum Erliegen bringt. Es gibt keinen Grund für eine übereilte Umsetzung. Der Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport hat bisher nur eines erreicht: Verunsicherung", so Beckmann.
*Anm.: Stand Donnerstag, 29.01.2015, 12:30 Uhr
Pressemitteilung 2/15
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