Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 21.09.16, 10.00 Uhr, Landtag
Das Recht auf Bildung und die allgemeine Schulpflicht sind wertvolle und schützenswerte Güter unserer Gesellschaft. Deshalb müssen das Ruhen der Schulpflicht und der Ausschluss vom Besuch einer Schule oder des Unterrichts stets sorgfältig geprüfte Einzelfälle bleiben.
In der Regel verfahren Schulleitungen und Lehrkräfte deshalb auch sehr sensibel in diesen Bereichen.
Allein die Tatsache jedoch, dass es vermehrt Rückmeldungen und Anfragen zu den §§ 40 (2) und 54 (4) gibt, zeigt allerdings, dass zumindest diese Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Schulleitungen berichten davon, dass die o.g. Paragraphen und auch die sogenannten Ordnungsmaßnahmen nach § 53 häufiger Themen auf Schulleitungsdienstbesprechungen und bei Gesprächen sind. Dies war definitiv in den letzten Jahren eher selten der Fall.
Eine Erfassung der Fallzahlen kann eine Möglichkeit sein, um entsprechende Schieflagen genauer zu analysieren und valide argumentieren zu können. Jedoch weisen wir darauf hin, dass diese Erfassung für die Schulen möglichst ohne großen Aufwand zu erledigen sein muss. Zudem darf das „Gegensteuern" nicht dazu führen, dass beispielsweise Maßnahmen nach § 53 (3) von Schulleitungen nicht mehr ausgesprochen werden.
Eine zielführendere und nachhaltigere Möglichkeit, den o.g. Maßnahmen entgegenzuwirken wäre vielmehr, den Schulen die entsprechenden Ressourcen und Rahmenbedingungen zu geben, sodass die Anwendung der §§ 40 (2) und 54 (4) in der Tat Aus-nahmen bleiben und der § 53 (3) als eine der letzten Ordnungsmaßnahmen ausgeschöpft wird. Hierzu zählen die angemessene Versorgung der Schulen mit sonderpädagogischen Lehrkräften (Stichwort: Doppelbesetzung in inklusiven Klassen), die Verrin-gerung der Klassenfrequenzrichtwerte, die Erhöhung der Schüler-Lehrer-Relation und mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft in jeder Schule.
Sicherlich können viele Datenerfassungen in den Schulen Defizite und Schwachstellen aufdecken, solange es aber nur bei den Erfassungen bleibt und es nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Rahmenbedingungen kommt, werden Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen allein gelassen.
09.09.2016
Udo Beckmann
Vorsitzender VBE NRW
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